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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der King of the Road Mallorca S.L.

(www.triumph-rental-mallorca.com).
Der Mietvertrag über ein Motorrad kommt ausschließlich zwischen Ihnen als Kunde (in der Folge „Mieter“ genannt) und der King of the Road Mallorca S.L. (in der Folge „Vermieter“ genannt), zustande. Bei Abschluss eines Mietvertrags über ein Motorrad zwischen Mieter und Vermieter werden die nachstehenden AGB in den Mietvertrag einbezogen und damit Bestandteil des Mietvertrags.

1. Geltungsbereich, Definition

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter.

Die AGB des Vermieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden, selbst bei Kenntnis des Vermieters von diesen Bedingungen, nicht Vertragsbestandteil. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vermieter bei Vertragsschluss der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich zustimmt. Insbesondere gelten die AGB des Vermieters auch dann ausschließlich, wenn der Vermieter in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Mieters die Vermietung des Motorrades an den Mieter vorbehaltlos vornimmt.

Preisliste

Die bei Abschluss des Mietvertrages aktuell gültige Preisliste der King of the Road Mallorca S.L.


2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter ist ausschließlich die Anmietung eines Motorrades durch den Mieter beim Vermieter (Mietvertrag) mit den im Mietvertrag und den AGB vereinbarten Rechten und Pflichten.

Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das auf die vereinbarte Mietdauer befristete Recht, das Motorrad im vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Text- oder Schriftform möglich. Die stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages durch fortgesetzten Gebrauch der Mietsache ist auch ohne eine Erklärung des der Verlängerung entgegenstehenden Willens ausgeschlossen.


Der Vermieter erhält durch Abschluss des Mietvertrages gegen den Mieter insbesondere einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Mietzinses sowie auf Einhaltung aller sonstigen im Vertrag, unter Einbeziehung der AGB des Vermieters, geregelten Pflichten des Mieters.

Der Mieter gestaltet insbesondere seine Fahrten selbst. Die Erbringung von Reiseleistungen, insbesondere einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) ist nicht vom Vermieter geschuldet. Die gesetzlichen Regelungen zum Reisevertrag finden daher keine Anwendung.


3. Reservierung und Rücktritt

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich und sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis oder den vollen Mietpreis bezahlt hat.

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen.


Bei Rücktritt   

  • bis 30 Tage vor dem Mietbeginn 20 %,

  • bis 15 Tage vor dem Mietbeginn 50 %,

  • weniger als 14 Tage vor dem Mietbeginn 70 %,

  • weniger als 7 Tage vor dem Mietbeginn 90 %

  • am Tage des Mietbeginns 100 % des vereinbarten Mietpreises.
     

Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung.

 

Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch des Mietgegenstandes. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach der jeweiligen Tagesmiete des Mietgegenstandes richtet.

 

Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. 

 

Durch Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann sich der Mieter nach den allgemeinen Bedingungen dieser Versicherung gegen diese Kosten schützen. Ein derartiger Versicherungsabschluss ist jedoch nicht Vertragsgegenstand und soll nur ein Hinweis darstellen.

 

4. Mietpreise

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Mietkonditionen. Die Mietkonditionen sind auf der Homepage www.triumph-rental-mallorca.com einzusehen.

 

5. Anzahlung

Bei Vertragsabschluss (online oder in den Geschäftsräumen), ist eine Anzahlung inclusive gesetzlicher MwSt. zu leisten:

 

  • 30 € bei einer Halbtagesvermietung (pro Motorrad)

  • 50 € bei einer Tagesvermietung (pro Motorrad)

  • 100 € ab einer Reservierung von 3 Tagen (pro Motorrad)

 

Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. 

 

6. Übernahme

Das Motorrad ist zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, steht das Motorrad wochentags zwischen 9:30 Uhr und 18:00 Uhr zur Abholung bereit und muss bis spätestens der Uhrzeit der Abholung am letzten Tag der Miete wieder zurückgebracht werden. 

 

Grundsätzlich behalten wir uns vor, anstatt des gebuchten Modells ein in den wesentlichen Merkmalen vergleichbares Modell gleicher oder höherer Preisklasse bereitzustellen. 

 

Wird das Fahrzeug, mit einer Wartezeit von 2 Stunden, nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, so verkürzt sich die Mietzeit. Die Mietzeit beginnt dann zum Zeitpunkt der Abholung bzw. Übergabe und endet zum bereits vereinbarten Mietzeitende (Tag und Uhrzeit).

 

Bei Übergabe der Mietgegenstände wird ein Zustandsbericht erstellt, in der alle vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Der Mieter ist verpflichtet, neue Schäden an den Mietgegenständen während der Mietzeit, dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

 

6. Rückgabe

Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen (z. B. durch Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen.

 

Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Motorrads in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand und vollgetankt übergeben. Es muss vollgetankt und grob gereinigt zurückgegeben werden. Es sei denn, andere vertragliche Vereinbarungen wurden getroffen. 

 

Wird das Fahrzeug in einem außergewöhnlich verschmutzten Zustand zurückgegeben (Flüssigkeiten, Sand, Erbrochenes, Lebensmittel, Cremes oder andere Elemente außerhalb der normalen Nutzung des Fahrzeugs), so hat der Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von  30 € inclusive gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Es bleibt beiden Parteien vorbehalten, einen höheren oder niedrigeren Aufwand nachzuweisen.

 

Der Ort der Rückgabe entspricht dem Ort der Übergabe. Es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Gibt der Mieter das Motorrad nicht am vereinbarten Ort zurück, so wird der Vermieter dem Mieter pro Kilometer der Entfernung zwischen vereinbartem Rückgabeort und tatsächlichen Rückgabeort, € 1 in Rechnung stellen. Zusätzlich wird der Vermieter dem Mieter für die Rückholung des Motorrads zu dem vereinbarten Ort eine Aufwandsentschädigung von 20 € inclusive gesetzlicher MwSt. pro angefangene Stunde inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

 

Bei einer Verspätung der vertraglich vereinbarten Rückgabe von mehr als einer halben Stunde bis zu einer Stunde, wird der Vermieter dem Mieter 30 € inclusive gesetzlicher MwSt. als zusätzlichen Arbeitsaufwand und Nutzungsausfall, in Rechnung stellen. Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde, wird der Vermieter dem Mieter eine weitere Halbtagsmiete in Rechnung stellen. Bei einer vereinbarten Rückgabe um 13.30 Uhr verlängert sich die Vermietung auf 17.30 Uhr. Bei einer vereinbarten Rückgabe um 17.30 Uhr verlängert sich die Vermietung auf 9 Uhr des folgenden Tages.

 

Wird das Motorrad nicht wie vertraglich vereinbart vollgetankt zurückgegeben, wird der Vermieter das Betanken auf Kosten des Mieters veranlassen. Hierfür stellt der Vermieter dem Mieter einen pauschalen Kostenaufwand von 30 € inclusive gesetzlicher MwSt. in Rechnung.

 

Für einen verlorenen Schlüssel stellen wir 200 € inclusive gesetzlicher MwSt. in Rechnung.

 

Der Miettarif beinhaltet eine kostenfreie Kilometerleistung von 100 KM für eine Halbtagsmiete und 200 KM für eine Ganztagesmiete (falls nicht anders vereinbart). Wird das Motorrad entgegen den vertraglich vereinbarten Kilometern mit Mehrkilometern zurückgegeben, so wird der Vermieter dem Mieter pro Kilometer 0,30 € inclusive gesetzlicher MwSt. in Rechnung stellen.

 

Für Buchungen von zwei und mehr Tagen kann auf Wunsch eine Anlieferung und/oder Abholung des Motorrads auf der ganzen Insel möglich erfolgen. Diese Option muss spätestens bei Buchung oder Reservierung erfolgen. Der Mieter sollte uns in diesem Zusammenhang eine Mitteilung im Feld „Deine Mitteilung an uns“ vermerken. Wir berechnen für diese Dienstleistung 25 € inclusive gesetzlicher MwSt. je angefangener Stunde als Arbeitsaufwand. In diesem Pauschalpreis sind sämtliche Kosten, wie z. B. Zeit- und Arbeitsaufwand für 2 Personen, Benzin und ein zweites sowie notwendiges Fahrzeug, enthalten.

 

7. Kaution

Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Motorrads in unbeschädigtem und vertragsgemäß gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der Vollkasko-Versicherung hinterlegt werden. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, beträgt die Kaution 1.500 € pro Motorrad. Die Hinterlegung der Kaution muss spätestens bei der Fahrzeugübernahme beim Vermieter gebührenfrei hinterlegt werden (Visa, Mastercard, PayPal oder in bar).

 

Der Kunde hat darauf zu achten, dass er zum Zeitpunkt der Buchung einen ausreichenden Kreditrahmen auf seiner Karte (Visa, Mastercard) zur Verfügung hat.

 

Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.

 

Zur Durchführung des Motorradmietvertrags ist erforderlich, dass King of the Road Mallorca S.L. über die Zahlungsmittel des Mieters alle gesetzlich und/oder vertraglich geschuldeten Kosten im Zusammenhang mit der Miete einziehen kann. Der Mieter erteilt die ausdrückliche Genehmigung, wenn der Mieter seine Zahlungsmittel vor Abholung oder Übergabe des Fahrzeugs übergibt. Insbesondere berechtigt der Mieter den Vermieter, vertraglich geschuldete Bearbeitungskosten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, sowie Verwarn- und Bußgelder und alle im Zusammenhang mit der Erfüllung des Mietvertrags entstehenden Kosten, die King of the Road Mallorca S.L. gezahlt hat oder entstanden sind, über die Kreditkarte des Mieters einzuziehen.

 

8. Versicherungsschutz

Das Motorrad hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz, mit Selbstbehalt von 1.500 € gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssumme beträgt

50 Mio. € für Drittschäden.

 

Die Mietmotorräder des Vermieters sind gegen Schäden, Diebstahl und Feuer versichert. 

 

9. Führungsberechtigte

Berechtigte Fahrer

Das Alter des Mieters bzw. Fahrers muss mindestens 21 Jahre betragen und der Fahrer muss die Fahrerlaubnis für Motorräder seit mindestens einem Jahr besitzen. Der Führerschein muss die Klasse 1 oder A enthalten und muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, welche zum Führen des angemieteten Motorrads, anzuwenden sind.

 

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gefahren werden. Das Fahrzeug darf nicht untervermietet oder an Dritte abgegeben werden. Der Mieter wird für die Dauer der Mietzeit rechtlich dem Fahrzeughalter gleichgestellt.        

 

Vorlage von Dokumenten, Adressänderung

Der Mieter muss vor Übergabe des Motorrades eine zur Führung des Motorrades erforderliche, gültige Fahrerlaubnis sowie seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Vorlage der Dokumente ist Voraussetzung für die Übergabe des Motorrades an den Mieter.

 

Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, so der angegebene Fahrer auf Wunsch des Vermieters als Fahrer aus dem Mietvertrag zu streichen. Die Berechtigung dieser Fahrer entfällt mit ihrer Streichung aus dem Mietvertrag. Eine Streichung lässt den Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis unberührt.

 

Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, so ist der Vermieter nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Kündigt der Vermieter nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist den Mietvertrag außerordentlich fristlos, so sind Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, es finden darüber hinaus die Regelungen zu einer vom Mieter zu vertretenden außerordentlichen fristlosen Kündigung Anwendung.

 

Erfolgt die Übergabe des Motorrades aufgrund nicht rechtzeitig vorgelegter Dokumente verspätet, so hat der Mieter die hieraus resultierenden Kosten zu tragen.

 

Ändert sich die Adresse/der Sitz des Mieters zwischen Abschluss des Mietvertrages und vollständiger Abwicklung des Mietvertrages, so hat er dem Vermieter die neue Adresse unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

 

10. Obhutspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitung des Motorrads genauestens zu beachten.

 

Er ist ebenso verpflichtet das Motorrad gegen Diebstahl ordnungsgemäß zu sichern.

 

11. Wartung und Reparatur

Im Falle eines Defekts am Motorrad muss der Vermieter angerufen werden und es müssen die Anweisungen des Personals eingehalten werden.

 

Hält sich der Mieter nicht an diese Anweisungen, trägt er die anfallenden Kosten selbst.

 

12. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfallschäden und Diebstahl haftet der Mieter nur in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.

 

Diese beträgt je Schadenfall 1.500 €. Der Mieter kann durch Abschluss einer Versicherung den Selbstbehalt reduzieren.

 

Der Mieter haftet jedoch unbeschränkt für alle Schäden, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder der Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch Alkohol- oder Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist.

 

Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 9 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadenfalls gehabt.

 

Der Mieter haftet im Übrigen auch voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Motorrads entstanden sind.

 

Die Nutzung ist nur auf die Insel Mallorca und asphaltierte Straßen beschränkt. Der Einsatz auf Rennstrecken, unbefestigten Straßen, Sand oder Felsen ist untersagt. Es ist nicht gestattet, mit dem Fahrzeug Fahrübungen durchzuführen.

 

Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Untervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke - außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind - zu verwenden.

 

Grobfahrlässiges benutzen des Motorrads und die daraus entstehenden Schäden, z. B. hinfallen des Motorrads, Steinschlag, Wasserschäden, unsachgemäßes Reinigen, Sandschäden, Felgen- und Reifenschäden, trägt der Mieter.

 

“Wheelies” und “Stoppies” sind strengstens verboten und durch die unsachgemäße Nutzung entstandene Schäden haftet der Mieter.

 

Aufblinkende Warnleuchten des Motorrads sind stets zu beachten und mögliche Fehlfunktionen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Besondere Achtung gilt bei der Öl- und Kühlwasser Kontrollleuchte

 

Dem Mieter ist untersagt während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) das Motorrad auf öffentlichen Straßen abzustellen. Das Motorrad ist beim Abstellen mit dem Lenkradschloss zu versperren.

 

Die zusätzliche Miete einer Handyhalterung ist optional und mit der Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 40 € verbunden. Gibt der Kunde die Stütze am Ende der Mietzeit nicht, beschädigt oder unbrauchbar zurück, hat der Mieter den Vermieter mit der hinterlegten Kaution zu entschädigen. Der Mieter entbindet den Vermieter von jeglicher Haftung für etwaige Verluste oder Schäden an den Telefonen oder Geräten aller Art, die mit der gemieteten Halterung verwendet werden, wobei der Mieter allein für die ordnungsgemäße Befestigung und sichere Verwendung derselben verantwortlich ist.

 

13. Bearbeitungspauschalen bei Bußgeldern oder Mautgebühren. 

Es gilt zu beachten, dass Bearbeitungspauschalen zur Identifizierung des Fahrers bei Verkehrs- oder Parkstrafen zusätzlich zum Bußgeld oder der Maut zu zahlen sind und dass der Mieter für die Zahlung solcher Bußgelder oder Mautgebühren vollumfänglich haftet. Die Bearbeitungspauschale für zusätzlichen Arbeitsaufwand, zum Beispiel für Schriftwechsel, beträgt 36 € inclusive gesetzlicher MwSt.

 

14. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadenersatz, begrenzt auf das 2-fache des vereinbarten Tages-Nettomietzinses.

 

Der Vermieter ist berechtigt, ein dem reservierten Motorrad gleichwertiges Ersatzmotorrad am Firmensitz des Vermieters zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat.

 

Für mittelbare Schäden (z.B. verlorene Urlaubszeit) haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch mittelbar entsprechend Anwendung.

 

Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.

 

Der Vermieter übernimmt keine Entschädigungen oder Rückzahlungen bei schlechtem Wetter (Einzelabsprachen möglich).

 

15. Pannen und Unfälle

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort den Vermieter und die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen grundsätzlich nicht anerkannt werden.

 

Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

 

Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Abschlepp- oder Pannenhilfe, die direkt vom Mieter in Anspruch genommen wird. Die Pannenhilfe ist auf die Zeit von 8:00 Uhr bis 23:00 Uhr beschränkt, und die Kosten, die sich aus der Hilfeleistung außerhalb dieser Zeiten ergeben, gehen zulasten des Kunden. Die kostenlose Pannenhilfe beschränkt sich auf technische Pannen, die nicht vom Kunden verursacht wurden. Wenn Pannenhilfe ohne echte Panne angefordert wird, werden Fahrtkosten in Höhe von € 50 inclusive gesetzlicher MwSt. in Pollenca und € 95 inclusive gesetzlicher MwSt. außerhalb von Pollenca in Rechnung gestellt, ebenso wie im Falle einer Panne, die durch Fahrlässigkeit des Fahrers verursacht wurde, wobei die Reparaturkosten die Verantwortung des Fahrers des Kunden. Wenn die Panne nicht vom Fahrer verursacht wurde, wird das Fahrzeug durch ein anderes ersetzt, sofern verfügbar. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Betrag der nicht genutzten Mietzeit zurückerstattet.

Die Reifenreparatur liegt immer in der Verantwortung des Mieters.

 

Unter keinen Umständen hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung der für die Fahrzeugmiete gezahlten Beträge, die aufgrund eines vom Fahrer verursachten Unfalls oder einer Panne nicht in Anspruch genommen wurden.

 

Der Vermieter haftet nicht für den Diebstahl von im Fahrzeug zurückgelassenen persönlichen Gegenständen.

 

Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung elektronischer Geräte, die in der als Zubehör zur Miete angebotenen Handyhalterung verwendet werden. Die Handyhalterung erfordert eine zusätzliche Kaution, die dem Vermieter im Falle des Verlusts oder der Verschlechterung dieses Zubehörs durch den Mieter verwendet wird.

 

16. Ausschlussfrist, Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeugs beim Vermieter schriftlich anzumelden.

 

Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

 

17. Speicherung von Personendaten

Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Klärung eventueller falscher Angaben des Mieters, dem Verzug bei der Rückgabe um mehr als 24 Stunden oder der Aufklärung von Verkehrsverstößen oder Ordnungswidrigkeiten.

 

18. GPS-Ortung der Fahrzeuge

Das angemietete Motorrad ist mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein. Der Mieter stimmt dieser Vorgehensweise zu.

 

19. Gerichtsstand


Für alle Streitigkeiten aus oder über den Mietvertrag gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters als vereinbart, sofern der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist. 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen in allen Belangen dem innerstaatlichen Recht (mit Ausnahme der Bestimmungen zur Rechtswahl) des Königreichs Spanien. Jegliche Klage zwischen den Parteien dieser Vereinbarung darf nur vor dem dem Mallorquinischen Gericht und nicht in einem anderen Gerichtsstand erhoben werden, und die obsiegende Partei ist berechtigt, von der nicht obsiegenden Partei ihre angemessenen Gebühren und Kosten zurückzufordern.

 

Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren.

 

20. Schlussbestimmung

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss. 

 

Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. 

 

Zwingend gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

 

Bearbeitungsstand 08.05.2024

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Online - Gutscheinen

 

1. Kaufbedingungen und Vertragsgegenstand

Der Vertrag wird mit King of the Road Mallorca S.L. (Triumph Rental Mallorca) mit Firmensitz in Mallorca, Spanien, abgeschlossen und kommt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gutscheins (Nennwert) zustande.

 

Der Kaufvertrag kommt auch erst dadurch zustande, dass einerseits der Käufer im Bestellvorgang die dort zugänglich gemachten AGB akzeptiert und die Bestellung online abschickt und andererseits King of the Road Mallorca S.L. die Gutscheine ausliefert. 

 

Die Gutscheine werden umgehend nach dem vollständigen Zahlungseingang ausgeliefert.
 Ein erworbener Geschenkgutschein ist ein rein digitales Produkt, es wird kein physisches Produkt versendet. 

 

2. Bestellung und Preise

Die Bestellung erfolgt im Gutschein Shop auf der Homepage www.triumph-rental-mallorca.com und kann mittels Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung bezahlt werden. 

 

Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen den Gutscheinbeträgen (Nennwerten) von 50 €, 100 €, 250 €, 500 €, 1000 € und 1500 € zu wählen. 

 

Der dann vollständig bezahlte Gutschein wird per E-Mail an die vom Besteller bzw. Kunden angegebene E-Mail-Adresse zugestellt und kann als „PDF“ Dokument sofort ausgedruckt werden. 

 

Der oder die Gutscheine sind mit einem jeweils einmaligen Barcode versehen, der zum Einlösen des Gutscheins erforderlich ist. Der Kunde ist für die Aufbewahrung bzw. das Handling der Gutschein-Originalvorlage selbst verantwortlich. 

 

Für einen Missbrauch der Gutscheinvorlage wird nicht gehaftet. Bei Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Entwertung von Gutscheinen, kann der Betrag nicht zurückerstattet werden. 
Eine Zweitausfertigung des Gutscheins ist nicht möglich.

 

3. Produkte und Einlösung

Einlösbar ist der oder die Gutscheine auf den Onlineportalen triumph-rental-mallorca.com und kann für dort angebotene geführte Motorradtouren oder für Motorradvermietung und alle in den Portalen aufgeführten

Mietaccessoires verwendet werden. 

 

Sofern ein Bestell- oder Reservierungsvorgang am Firmensitz oder im Rental Store erfolgt, kann der Gutschein selbstverständlich auch persönlich vor Ort eingelöst werden.

 

King of the Road Mallorca S.L. löst durch Einreichung der Geschenkgutscheine alle Geschenkgutscheine ein, ohne zu prüfen, ob der Einreicher dazu berechtigt ist. King of the Road Mallorca S.L. behält sich aber das Recht vor, die Einlösung eines Geschenkgutscheins abzulehnen, wenn der Verdacht auf Täuschung, Betrug oder andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit der Einlösung des Geschenkgutscheins besteht.

 

Beim online Check-out ist als Bezahlmethode Geschenkgutschein anzugeben. 
Sollte der Betrag des Geschenkgutscheins nicht zur vollständigen Bezahlung des online gebuchten Artikels ausreichen, ist die Differenz mittels den sonstigen Bezahlmethoden im Check-out, wie Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung zur Zahlung zu bringen. 

 

Sollte die Onlinebuchung geringer ausfallen als der Wert des Gutscheines erhält der Kunde einen neuen Gutschein in der Höhe der Differenz zum Erstgutschein. Dieser Vorgang ist jedoch nur 1mal möglich. Das heißt, die Ausstellung eines weiteren Gutscheins für einen dann noch vorhandenen Restbetrags, ist dann nicht mehr möglich.

 

Der Wert nicht eingelöster Geschenkgutscheine wird nicht rückerstattet. 

 

Die gekauften bzw. bestellten Gutscheine können nicht gegen Bargeld abgelöst werden. Wechselgeld kann im Zusammenhang mit der Einlösung ebenfalls nicht ausgegeben werden. Darüber hinaus kann der Nennwert von Geschenkgutscheinen nach dem Kauf nicht geändert werden.

 

Eine nachträgliche Einlösung des Gutscheins auf eine bereits getätigte Bestellung ist nicht möglich. 

 

Die Einlösung des Gutscheins erfolgt gegen Ware. Eine Umbuchung auf einen anderen Gutschein ist nicht möglich.

 

Es erfolgt keine Verzinsung auf das Guthaben des Gutscheins. 

 

Eine Rechnung, inklusive Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer, kann erst beim Einlösen des Gutscheins, das heißt wenn die Gutscheineinlösung tatsächlich erfolgt ausgestellt werden. 

 

Im Falle einer Rückgabe eines Artikels oder der gesamten Bestellung bei ausschließlicher Zahlung per Gutschein wird der Betrag per Gutschein zurückerstattet. Nach erfolgreicher Rückabwicklung des gekauften oder gemieteten Artikels, erhält der Kunde einen neuen digitalen Gutschein an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse über den entsprechenden Betrag. Es gilt für diesen neuen Gutschein das Ausstellungs- und somit Gültigkeitsdatum des ursprünglichen Gutscheins. 

 

Wurde die Bestellung mit Gutschein und einem weiteren Zahlungsmittel beglichen, erfolgt die Rückerstattung in Höhe des eingesetzten Gutschein-Guthabens als digitaler Gutschein sowie in entsprechender Höhe an das jeweilige andere Zahlungsmittel. 

 

Eventuelle Stornogebühren beim Rücktritt von gebuchten Motorradtouren oder gebuchten Motorradvermietungen bleiben hiervon unberührt. Eventuelle Stornogebühren werden also daher so angerechnet, als ob die Bezahlung der Kosten für den oder die gebuchten Artikel über Kreditkarte, PayPal oder Banküberweisung erfolgte. 
Die Gültigkeit der Gutscheine beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nur nach schriftlicher Anfrage an kontakt@triumph-rental-mallorca.com möglich und muss mindestens 3 Monate vor dem Verfallsdatum beantragt werden.

 

4. Mindestalter

Zum Einkauf auf unseren Onlineportalen sind nur Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt.

 

5. Rücktrittsrecht und Widerrufsbelehrung

Gutscheine können innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Die schriftliche Widerrufserklärung muss innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum bei uns eingehen. Nach Ablauf dieser 14 Tage kann das Rücktrittsrecht nicht mehr in Anspruch genommen werden oder aber, wenn der Gutschein für eine Leistung innerhalb dieser Frist schon vollständig oder teilweise in Anspruch genommen wurde.

 

6. Leistungsänderungen

Abweichungen bei Abbildungen oder Beschreibungen der angebotenen Artikel und Dienstleistungen sind möglich. Irrtümer und Änderungen der Artikel bleiben vorbehalten.

 

7. Sicherheitsgarantie & Datenschutz

Sicherheit hat höchste Priorität! Daher werden alle persönlichen Daten wie Kreditkartennummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarten über eine geschützte SSL-Leitung übertragen. 

 

Damit werden sensible Daten im Internetverkehr unleserlich gemacht. Es gelten unsere Datenschutzhinweise, welche auf unserer Internetseite einzusehen ist. 
Mit der Angabe von persönlichen Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) stimmt der Käufer der Ermittlung, Speicherung und Verarbeitung der von ihm im Formular bekanntgegebenen Daten zu Zwecken des Marketings und der Werbung ausdrücklich zu. 

 

Der Käufer erklärt sich darüber hinaus insbesondere mit der Speicherung seiner Daten ausdrücklich einverstanden.

 

8. Änderungen der AGB

King of the Road Mallorca S.L. behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gelten für das Vertragsverhältnis jedoch die zum Zeitpunkt des Erwerbs des jeweiligen Gutscheines gültigen Bedingungen.

 

Weiter unterliegen die Bedingungen für Gutscheine dem Recht des Königreiches Spanien.

 

9. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder über den Gutscheinkauf gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz der King of the Road Mallorca S.L. als vereinbart, sofern der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen in allen Belangen dem innerstaatlichen Recht (mit Ausnahme der Bestimmungen zur Rechtswahl) des Königreichs Spanien. Jegliche Klage zwischen den Parteien dieser Vereinbarung darf nur vor dem Mallorquinischen und nicht in einem anderen Gerichtsstand erhoben werden, und die obsiegende Partei ist berechtigt, von der nicht obsiegenden Partei ihre angemessenen Gebühren und Kosten zurückzufordern.

 

Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren.

 

10. Schlussbestimmung

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Kaufbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss. 

 

Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. 

 

Zwingend gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

Bearbeitungsstand 09.05.2024

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